"Ulmer Kessel" – Freispruch für Karlsruher Antifaschist

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe wurde ein Antifaschist am vergangenen Donnerstag von den Vorwürfen des Landfriedensbruchs und der Uniformierung freigesprochen, die er am 1. Mai 2009 in Ulm begangen haben soll. Nach insgesamt drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht wurde der von der Polizei als Rädelsführer geführte Angeklagte in allen Punkten freigesprochen.

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Göttingen: Gericht erklärt groß angelegte Hausdurchsuchung für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte heute im 2. Verhandlungstag die von einem Großaufgebot von Polizei und Feuerwehr durchgeführte Hausdurchsuchung eines weitgehend von Linken bewohnten Mehrfamilienhauses sowie die dabei angefertigte Fotodokumentation für rechtswidrig. Auslöser für den Einsatz war ein Fund von Kleinstmengen an Chemikalien im September letzten Jahres.

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Frankfurt/Main: Hausdurchsuchung im Vorfeld der IMK

Pressemitteilung der Roten Hilfe Frankfurt, des EA Frankfurt, des AK Recht und des Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen zur Hausdurchsuchung im Vorfeld der Innenministerkonferenz

In der Nacht vom 25. zum 26. Mai wurden in Frankfurt zwei Personen in der Nähe ihrer Wohnung festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, Sachbeschädigung durch Graffiti begangen zu haben. Einer der beiden wurde vor seiner Festnahme von der Polizei gezielt mit dem Auto angefahren und anschließend von einem Beamten mehrfach mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Die Folge waren eine zerstörte Brille, Verletzungen im Gesicht und ein gebrochener Finger. Eine medizinische Versorgung wurde dem Verletzten in der Obhut der Polizei jedoch über eine Stunde hinweg vorenthalten.

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Kriminalisierung des antifaschistischen Protests am 1. Mai 2011 in Greifswald

Die Rote Hilfe e.V. kri­ti­siert die Kri­mi­na­li­sie­rung des an­ti­fa­schis­ti­schen Pro­tests vom 1. Mai durch das Ord­nungs­amt der Uni­ver­si­täts- und Han­se­stadt Greifs­wald.

„Tau­sen­de Greifs­wal­der stopp­ten Na­zi-Auf­marsch“ (OZ, 2. Mai 2011)

Am 1. Mai 2011 de­mons­trier­ten rund 350 Neo­na­zis durch Greifs­wald. Der Auf­zug wurde durch Pro­tes­te von vie­len an­ti­fa­schis­tisch ein­ge­stell­ten Men­schen be­glei­tet und teil­wei­se be­hin­dert. So be­tei­lig­ten sich ca. 3.000 Men­schen an einem De­mo­kra­tie­fest und zeig­ten sym­bo­lisch, dass die Pro­pa­gan­da der NPD in Greifs­wald un­er­wünscht ist. Wei­te­re 1.500 An­ti­fa­schis­t_in­nen ent­schlos­sen sich dazu, aktiv die NPD-De­mons­tra­ti­on zu stö­ren. Im Zuge des­sen kam es zu meh­re­ren Sitz­blo­cka­den, die dazu führ­ten, dass die Route der NPD-De­mons­tra­ti­on mas­siv ver­kürzt wer­den muss­te.

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Hausdurchsuchung in Stuttgart - Wenn der Staatsschutz zweimal klingelt

Ein Genosse bekam am Donnerstag, den 10.06.2010 um 6:00 Uhr ungebetenen Besuch vom Staatsschutz. Mitgebracht hatten die Beamten neben viel Tatkraft und einem "unabhängigen" Zeugen aus der Stadtverwaltung einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgarts. Dieser wurde am 27.05.2010 auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Eilig hatte es der Staatsschutz mit der Hausdurchsuchung also offenbar nicht.
Dem Genossen wird vorgeworfen am 17.04.2010 mit "zwei weiteren bislang nicht identifizierten Mittätern" Sachbeschädigung begangen zu haben - und zwar durch Graffiti. Laut Hausdurchsuchungsbeschluss wurde einer der Unbekannten dabei von einer fleißigen Polizeibeamtin beobachtet und sogleich zur Personalienaufnahme festgehalten, riss sich aber los und konnte entkommen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).

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Schnellgerichtsverfahren zum 1. Mai: 4 Monate und 2 Wochen für einen angeblichen Tritt

Dem im Rahmen der Revolutionären 1. Mai Demonstration Festgenommene wurde am Freitag, den 7. Mai in einem Schnellgerichtsverfahren der Prozess gemacht. Vorgeworfen wurde ihm bei den Übergriffen der Polizei, die ein zu langes Transparent (!) beschlagnahmen wollten, einen Beamten getreten zu haben. Trotz widersprüchlicher Aussagen der drei Zeugen, die allesamt Polizisten waren, wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Bis zu seinem Prozess befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

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Landgericht Göttingen – Berufung eines Antifaschisten verworfen

Am 09.06.2010 fand vor dem Landgericht eine Berufungsverhandlung eines Göttinger Antifaschisten statt, dem “versuchte Anstiftung zur Nötigung” vorgeworfen worden ist und der in erster Instanz durch das Amtsgericht Herzberg verurteilt zu einer kräftigen Geldstrafe worden ist. Konkret wurde ihm vorgeworfen als Ordner verantwortlich für einen versuchten Durchbruch einer Demo in Bad Lauterberg zu sein.

Nähere Informationen dazu findet Ihr hier:

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Hausdurchsuchung in Stuttgart - Wenn der Staatsschutz zweimal klingelt

Ein Genosse bekam am Donnerstag, den 10.06.2010 um 6:00 Uhr ungebetenen Besuch vom Staatsschutz. Mitgebracht hatten die Beamten neben viel Tatkraft und einem "unabhängigen" Zeugen aus der Stadtverwaltung einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgarts. Dieser wurde am 27.05.2010 auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Eilig hatte es der Staatsschutz mit der Hausdurchsuchung also offenbar nicht.
Dem Genossen wird vorgeworfen am 17.04.2010 mit "zwei weiteren bislang nicht identifizierten Mittätern" Sachbeschädigung begangen zu haben - und zwar durch Graffiti. Laut Hausdurchsuchungsbeschluss wurde einer der Unbekannten dabei von einer fleißigen Polizeibeamtin beobachtet und sogleich zur Personalienaufnahme festgehalten, riss sich aber los und konnte entkommen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).

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